Pressemitteilung zum Gebäudeenergiegesetz

Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass gerade Holz, das nicht als Bau- und Wertstoff verwendbar ist, im Wald verfaulen soll und dabei gespeichertes CO2 freisetzt, und gleichzeitig Wärmepumpen mit Strom aus fossilen Energieträgern betrieben werden“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber. Städte und Gemeinden sollten für eine kommunale Wärmeplanung eingebunden werden. Ebenso benötigten Mieter, Eigentümer, Handwerker und Industrie Planungs- und Kostensicherheit. "Vor allen Dingen brauchen die Endverbraucher Klarheit und Verlässlichkeit bei der Förderung, wenn es darum geht, alte Heizungen gegen neue auszutauschen", fordert Färber. Die Wärmewende werde nur dann zum Erfolg, wenn für jedes Haus und jeden Betrieb die individuell beste Lösung ermöglicht wird und bei der Umsetzung keine finanziellen Überforderungen entstehen.

Nach den Plänen der Ampel sollen neue Heizungen ab Januar 2024 nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. De facto bedeutet dies ein Verbot neuer Gasheizungen - auch solcher, die wasserstofffähig sind.

Mit dem Klimaschutzgesetz hat die CDU/CSU beschlossen, bis 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dazu gehört auch klimafreundliches Heizen im Rahmen der Versorgungssicherheit. "Es wäre besser gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie dies von der vergangenen Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und festem Vertrauen in die Wirkungsmechanismen der beschlossenen europäischen Regelungen für die zukünftige Bepreisung von CO2–Emissionen", so der CDU-Abgeordnete.

Die Ampel verbreite aktuell durch ihren öffentlichen Streit bei diesem Thema riesige Verunsicherung und riskiere vor allem die Akzeptanz der Bürger für die notwendige Wärmewende. "Wenn die Akzeptanz in der Gesellschaft für die Maßnahmen beim Klimaschutz wegfällt, wenn es keine Ausgewogenheit zwischen Ökonomie, Ökologie und der sozialen Umsetzbarkeit der Maßnahmen gibt, werden wir unsere gesteckten Klimaschutzziele nicht erreichen. Das darf nicht passieren", mahnt Färber.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat in der veragangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Dem waren monatelange Beratungen und ein 30stündiger Koalitionsausschuss vorausgegangen. Trotz der intensiven Beratung ist die Regierung sich weiterhin nicht einig. Ein Teil der Koalition lehnt den Entwurf in der beschlossenen Fassung ab. Der Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzende Christian Lindner hat im Kabinett zugestimmt und unmittelbar danach die Koalitionsfraktionen zu Änderungen aufgefordert.

Nach den Plänen der Ampel sollen neue Heizungen ab Januar 2024 nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Dies bedeutet de facto ein Verbot neuer Gasheizungen - und zwar auch solcher, die wasserstofffähig sind. Eine zuvor angekündigte Förderung wurde im Kabinett dagegen nicht beschlossen. Eine erneute Ankündigung einer Förderung durch den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesbauministerin folgte kurz danach. Zahlreiche Fragen bleiben offen. Die Finanzierung möglicher Förderprogramme ist laut Bundesfinanzministerium nicht geklärt. Auch ist eine praxisgerechte Lösung für die Umrüstung von Gasetagenheizungen weiterhin nicht berücksichtigt. Eine willkürlich gewählte Ausnahme für über 80-jährige Eigentümer wurde von der Regierung bisher nicht verfassungsrechtlich geprüft. Auch andere Gruppen, insbesondere Rentner, dürften für Modernisierungskosten nur schwer Kredite erhalten. Auf die teils heftige Kritik an den bisherigen Entwürfen und auf Änderungsvorschläge - auch aus den betroffenen Branchen - wurde nicht eingegangen.