Beratungen zum Heizungsgesetz von Karlsruhe gestoppt
Paukenschlag in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beratung des Heizungsgesetzes der Ampel im Bundestag gestoppt. "Es ist ein starkes Signal für die Rechte des Parlaments, dass Karlsruhe die Last-Minute-Gesetzgebung unterbunden hat, und der Versuch, das Gesetz mit der Brechstange durchzusetzen, gescheitert ist", sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Göppingen, Hermann Färber.
Der neu formulierte Entwurf sollte im Eilverfahren an diesem Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. "Und das, obwohl weder wir Abgeordnete ausreichend Zeit hatten, über 100 Seiten Änderungen an der Ursprungsfassung zu analysieren, noch die Einwände der Sachverständigen berücksichtigt werden konnten", kritisiert Färber.
Fachpolitiker und Fraktionsspitzen der Koalition hatten zuvor monatelang verhandelt. "Der finale Gesetzesentwurf wurde uns Abgeordneten jedoch erst letzten Freitagmittag vorgelegt. Am Montag fand dazu im zuständigen Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Anhörung statt. Das ist schlichtweg zu wenig Zeit und zu spät für ein geordnetes Verfahren zu einem Gesetz, das tiefgreifende Auswirkungen auf fast alle Bürger hat", betont Färber. Hinzu käme, dass die Regeln für die Förderungen beim Heizungseinbau immer noch nicht in Gesetzesform vorliegen würden.
Mit seiner Entscheidung legte das Gericht fest, dass den Abgeordneten hinreichende Informationen über den Beratungsgegenstand mindestens 14 Tage vorher zugehen müssen. "So ist nun amtlich, dass das Heizungsgesetz nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern auch der Prozess verfahrensmäßig unzulässig ist und die Rechte des Parlaments verletzt hat", so der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Im Koalitionsvertrag hat die Ampel angekündigt, neue Vorhaben frühzeitig zu diskutieren. Bereits Ende letzten Jahres hat sich die CDU/CSU-Fraktion über den Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament beklagt, da die Koalition im Bundestag und Bundesrat regelmäßig und ohne Not um Fristverkürzungen der Beratungszeiten zu Gesetzesentwürfen gebeten hat. Selbst Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich hierüber bereits beim Bundeskanzleramt beschwert. "Wenige Tage vor Verabschiedung eines Gesetzes mit einer grundlegenden Änderung um die Ecke zu kommen, ist kein ordentlicher Stil. Die solide Bewertung eines Gesetzes benötigt Zeit", macht Färber deutlich.