Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. "Die Ampel hat mit dem KHVVG ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Situation der Krankenhäuser – auch bei uns im Kreis – nicht verbessern wird, sondern für neue Unsicherheit sorgt. Die geforderte und nötige Planungssicherheit für Länder, Kommunen, Kliniken, Patienten und ihre Angehörigen bleibt hingegen aus. Kein Abgeordneter, der heute für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Land- oder Wahlkreis auswirken wird", erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber, der mit seiner Fraktion gegen das Gesetz gestimmt hat.
Die Krankenhausreform der Ampel wurde phasenweise komplett an den 16 Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind.
"Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss – insbesondere in ländlichen Räumen wie bei uns – die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung gewährleisten und die Qualität verbessern, statt sie zu gefährden. Die Reform wird erst ab 2027 finanzielle Wirkungen entfalten. Bis dahin können weitere Insolvenzen von Kliniken nicht ausgeschlossen werden", so Färber weiter. Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits letztes Jahr gefordertes Vorschaltgesetz – sprich: eine Brückenfinanzierung, um diesen kritischen Zeitraum zu überstehen – wurde von den Ampelfraktionen abgelehnt.
Kritisch sieht Färber auch den Ansatz der Bundesregierung bei der Finanzierungsweise: "Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und zur Hälfte die Beitragszahler leisten. Dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet, und neue substanzielle Beitragserhöhungen sind ebenfalls bereits angekündigt." Zudem seien bundesweite Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. "Hier wäre mehr Flexibilität für die Länder angebracht gewesen", macht der CDU-Abgeordnete deutlich und gibt weiter zu bedenken: "Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich. Das bedeutet: ein Mehraufwand für das medizinische Personal zulasten der Zeit für die Patienten, die jedoch eigentlich im Fokus stehen sollten."